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Textverarbeitung

Was ist Textverarbeitung?

In der Fachdidaktik Textverarbeitung werden didaktische Konzepte entwickelt, die geeignete Softwarefunktionen in berufliche Handlungssituationen einbeziehen. Gestaltungs- und Layoutprinzipien werden dabei vernetzt vermittelt. Fachdidaktische Modelle fördern gestalterische und ästhetische Fähigkeiten, orientieren sich an Förderstandards und digitalen Medien. Die Lehrkraft wird befähigt, Teamfähigkeit, Konzentration, Motivation und Kreativität zu fördern.

An wen richtet sich die Zusatzqualifikation?

  • Technische Lehrkräfte im Bereich Textverarbeitung an hauswirtschaftlichen und gewerblichen beruflichen Schulen

Umfang der Zusatzqualifikation und Prüfungsvoraussetzungen

  • 80 h am Seminar Weingarten BSGYM
  • 30 h Hospitationsstunden
  • 10 Stunden begleiteter Unterricht
  • schulpraktische Qualifizierung erstreckt sich auf 20 Hospitationsstunden
  • für die Teilnahme an der Zusatzqualifizierung wird ein Deputatsnachlass von insgesamt 2 Deputatsstunden gewährt. Damit werden die Stunden für Hospitation und begleiteten Unterricht sowie die Seminarveranstaltungen abgedeckt

Qualifikation und Zertifikat

Die Teilnehmenden erhalten nach erfolgreichem Abschluss eine Bescheinigung, die der Personalakte als Anlage beigelegt wird.

Bewerbung und Zulassung

Die interessierten Lehrkräfte bewerben sich über LFB-Online.

Zur Zusatzqualifizierung kann zugelassen werden, wer als Technische Lehrkraft der hauswirtschaftlichen oder gewerblichen Fachrichtung mit mindestens einem halben Deputat an einer öffentlichen Schule des Landes Baden-Württemberg tätig ist.
Für die Zulassung ist grundsätzlich eine Feststellungsprüfung im Fach Textverarbeitung zu absolvieren. Eine Handreichung zur Vorbereitung ist vorhanden unter https://lehrer-online-bw.de/,Lde/Startseite/vdon-line/Feststellungspruefung+Textverarbeitung.

Für die Bewerbung der Lehrkraft sind der Bedarf und die Notwendigkeit der Zusatzqualifizierung von der Schulleitung gegenüber dem jeweiligen Regierungspräsidium zu begründen. Das Regierungspräsidium entscheidet in Abstimmung mit dem ZSL über die Zulassung

Wo erhält man bei Interesse weitere Informationen?

Merkblatt:

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Kontaktadresse bei Fragen