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Inklusive Bildung und Ausbildung an beruflichen Schulen
Was ist InklusivBS?
Die Teilnehmenden: kennen Bildungsangebote abgebender Schulen; wenden das Strukturbild der gestuften Hilfen sowie ihr Wissen über Beeinträchtigung, Behinderung und chronische Erkrankung exemplarisch auf ihre SuS an und leiten daraus geeignete Maßnahmen ab; wenden verschiedene Instrumente der pädagogischen bzw. sonderpädagogischen Diagnostik mit Fokus auf die individuelle Förderung und Binnendifferenzierung bedarfsbezogen in ihren Klassen an; entwickeln Anwendungsmöglichkeiten sonderpädagogischer Unterrichtsprinzipien für den eigenen Unterricht in der beruflichen Schule; planen Lernarrangements unter Berücksichtigung von diagnostischen Erkenntnissen; kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gewährung des Nachteilsausgleichs ebenso wie den damit verbundenen Prozess des gestuften pädagogischen Verfahrens; überprüfen fallbezogen und passgenau die Einbindung schulinterner und –externer Unterstützungssysteme.
An wen richtet sich die Zusatzqualifikation?
- Wissenschaftliche und Technische Lehrkräfte im Dienst an beruflichen Schulen
Umfang der Zusatzqualifikation und Prüfungsvoraussetzungen
- 80 h am Seminar Weingarten BSGYM
- 2,5 Tag an der Außenstelle Esslingen
- 15 Tage Praktikum an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) oder
- Sekundarstufe 1 einer allgemein bildenden Schule, die Lernende mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot beschult
- Bearbeitung von Praxisaufträgen
- Teilnahme an den Unterrichtsmitschauen
- Unterrichtsbesuch mit ca. 20-minütigem Reflexionsgespräch
- Für die Teilnahme an der ZQ inklusivBS wird für Wissenschaftliche Lehrkräfte ein Deputatsnachlass von 2,5 Deputatsstunden und für Technische Lehrkräfte ein Deputatsnachlass von 3 Stunden gewährt.
Qualifikation und Zertifikat
Die Teilnehmenden erhalten nach erfolgreichem Abschluss eine Bescheinigung, die der Personalakte als Anlage beigelegt wird.
Bewerbung und Zulassung
Die interessierten Lehrkräfte bewerben sich über LFB-Online.
Für die Bewerbung der Lehrkraft sind der Bedarf und die Notwendigkeit der Zusatzqualifikation von der Schulleitung gegenüber dem
jeweiligen Regierungspräsidium zu begründen.
Das Regierungspräsidium entscheidet in Abstimmung mit dem ZSL über die Zulassung.
Wo erhält man bei Interesse weitere Informationen?
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