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Beauftragte für Chancengleichheit

Zuständigkeit: Alexandra Köpf 
Frau Köpf ist verantwortlich für die Umsetzung des Chancengleichheitsgesetzes am Seminar und ist zuständig …

  • für die Beratung im Falle einer Schwangerschaft (zusammen mit der Seminarleitung);
  • für die Beratung für den Vorbereitungsdienst in Teilzeit (zusammen mit der Seminarleitung);
  • für die Unterstützung der Referendar*innen für eine familienfreundliche und pflegegerechte Ausbildungssituation am Seminar und an der Schule; 
  • für eine paritätische Vertretung weiblicher und männlicher Anwesenden bei schwierigen, ausbildungsrelevanten Gesprächen am Seminar und an der Schule;
  • für ein Klima der Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Frauen und Männern am Seminar. 

Alexandra Köpf