Zuständigkeit: Alexandra Köpf
Grundlage der Tätigkeiten ist das Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg (Chancengleichheitsgesetz – ChancenG) vom Februar 2016.
Zuständigkeiten und Umsetzung
- Unterstützung der Seminarleitung bei der Verwirklichung des verfassungsmäßigen Leitprinzips der Gleichberechtigung von
Frauen und Männern am Seminar
- Verbesserung von Zugangs- und Aufstiegschancen für Frauen
- Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen mit Unterrepräsentanz
- Unterstützung der Seminarmitarbeiter*innen bei der Umsetzung einer familienfreundlichen und pflegegerechten Erwerbstätigkeit am Seminar
- Unterstützung der Referendar*innen bei der Umsetzung einer familienfreundlichen und pflegegerechten Ausbildungssituation an Seminar und Ausbildungsschule
- Unterstützung bei herausfordernden ausbildungsrelevanten Gesprächen an Seminar und Schule im Sinne einer paritätischen Vertretung weiblicher und männlicher Anwesender
Die Beauftragte für Chancengleichheit steht für ein Klima der Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Frauen und Männern am Seminar.
Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg (Chancengleichheitsgesetz):